Berlin: Die 101. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat der Klage einer Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft auf Zahlung noch offenen Honorars von fast 1,1 Mio. € stattgegeben.
Die klagende Gesellschaft hatte vom Herbst 1998 bis Herbst 2002 für den Norddeutschen Rundfunk die Talk-Show „Sabine Christiansen“ produziert. Im Herbst 2002 wurde diese Aufgabe von einer anderen, neu gegründeten Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft übernommen, wobei die Geschäftsführer der beiden Gesellschaften eine Vereinbarung dahingehend getroffen hatten, dass die Klägerin ihr Studio zur Verfügung stellt und die zur technischen Umsetzung der Sendung notwendigen Arbeiten übernimmt. Für diese Zusammenarbeit wurde ein Honorar pro Sendung ausgehandelt und vereinbart.
Vereinbarungsgemäß erbrachte die Klägerin in der Folge im Grundsatz ihre Leistungen und stellte sie der beklagten Gesellschaft in Rechnung. Diese jedoch kürzte die Rechnungen ab Januar 2003, weil nach ihrer Auffassung nicht alle in der Vereinbarung aufgeführten Einzelleistungen erbracht wurden. weiterlesen »
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