Konzertveranstalter hat keinen Schadensersatzanspruch gegen Modern Talking
Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur.
Modern Talking sollte im Jahr 2001 in Hoyerswerda ein Konzert spielen. Vereinbart war, dass der Veranstalter das Honorar der beiden Musiker vor Konzertbeginn auszahlt. Allerdings wurde nicht das gesamte, sondern nur ein Teil der Gage vor Beginn des Konzertes ausgezahlt. weiterlesen »