GEMA und der Streit um die Ausschüttung von Konzerteinnahmen
6. Dezember, 2005
Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur.
Die GEMA als zentraler wirtschaftlicher Verwertungsverein im Bereich der Musikrechte setzt für die bei ihr angemeldeten Musiker die Verwertungsrechte gegenüber den Nutzern der Werke durch. Dabei ist es unter anderem die Aufgabe der GEMA Lizenzgebühren zu vereinnahmen, zu verwalten und an die Künstler auszuschütten. weiterlesen »