Haftung des Reiseveranstalters für Erkrankungen am Urlaubsort
30. Dezember, 2005
Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur.
Reiseveranstalter haben gegenüber ihren Reisenden eine Reihe von Aufklärungspflichten. So müssen sie unter anderem über Krankheitsrisiken am Reiseort aufklären. Dieser Umstand muss allerdings nicht unbedingt ein Nachteil für den Reiseveranstalter sein. weiterlesen »