Suchen
Eventrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Wie das Magazin ZDF-Theaterkanal kürzlich meldete, gibt es eine neue Entscheidung des BGH zu den Verkehrssicherungspflichten und der Haftung von Theatern.

Das Land Hessen war von einem Theaterbesucher auf Schmerzensgeld verklagt worden. Der Besucher behauptete, einen Hörschaden erlitten zu haben, der durch den lauten Knall einer Schreckschusspistole während eines Theaterstücks im Staatstheater Wiesbaden verursacht worden sei.

Nachdem der Besucher bereits beim OLG Frankfurt a.M. mit seiner Klage gescheitert war, musste sich der BGH nach Einlegung eines Rechtsmittels mit dieser Sache beschäftigen.

Die Karlsruher Richter erteilten jedoch dem Begehren des Besuchers eine deutliche Absage in ihrer Entscheidung. Theaterregisseure müssen nach Auffassung des Senats ihr Publikum nicht vor Knalleffekten warnen. Vielmehr wüssten Theatergänger, dass es bei Theaterveranstaltungen nicht immer leise zugehe. Empfindliche Menschen müssten Hörschäden daher selbst vorbeugen. Dies gelte umso mehr, wenn der Besucher vorgeschädigt gewesen sei. Da der Besucher in dem konkreten Fall bereits seit mehreren Jahren unter einem Tinnitus gelitten habe, sei mit dem Theaterbesuch ein Risiko eingegangen und müsse folglich auch für die Folgen einstehen.