Im Rahmen von Events dürfen die Moderatoren, Veranstalter und Teilnehmer nicht die Rechte Dritter verletzen. Insbesondere ist es nicht erlaubt, Dritte im Rahmen von öffentlichen Events durch herabwürdigende Äußerungen in ihrem Persönlichkeitsrecht zu verletzen.
So hatte der Moderator Oliver Pocher im Rahmen der Außenwette der Sendung “Wetten, dass …” am 22.01.2005 eine Frau interviewt und ihr gegenüber geäußert:
„Du siehst ganz schön alt aus für dein Alter”…….. „Ja, wir haben übrigens ´ne schöne Operationsshow bei Pro 7, da könnte ich sie mal vorschlagen”.
Hierin sah das LG Hannover (Urteil vom 11.01.2006, Az.: 6 O 73/05) eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und verurteilte den Moderator zu Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6.000,00 €
Das LG Hannover begründeten seine Entscheidung damit, dass Herr Pocher die Interviewte aus seiner überlegenen Position als Moderator heraus grundlos und bewusst mit herabwürdigenden Anspielungen über ihr äußeres Erscheinungsbild überzogen hat. Diese Herabsetzungen erfolgten einzig zu dem Zweck, sich auf Kosten der Frau vor den mehreren Millionen Zuschauern entsprechend in Szene zu setzen. Durch diese Äußerungen habe Herr Pocher die Frau nach Auffassung der Hannoveraner Richter in der Öffentlichkeit bloß gestellt und als Objekt der Unterhaltung „vorgeführt“, so dass er sich ersatzpflichtig mache.