Wirksamkeit der GEMA-Anmeldung bei mehreren Urhebern
Die GEMA nimmt bekanntlich die Verwertungsrechte von Musikern dar. Voraussetzung für die Wahrnehmung ist allerdings eine ordnungsgemäße Übertragung dieser Rechte auf die Verwertungsgesellschaft. Diese geschieht durch eine entsprechende Anmeldung der Musikwerke bei der GEMA.
Problematisch kann die Wirksamkeit einer Anmeldung aber sein, wenn es mehre Miturheber an einem Musikstück gibt. weiterlesen »