Ein Unternehmen warb in einem Jugendmagazin für das Herunterladen von Klingeltönen über eine 0900er-Nummer und gab auch den Minutenpreis (1,86 €) an. Allerdings dauern die Downloads von Klingeltönen regelmäßig länger als eine Minute. Aus diesem Grund zeigte sich ein Verbraucherverband wenig einverstanden mit der Werbung. Nach Auffassung der Verbraucherschützer sei diese Art der Werbung unzulässig, da ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt werde. weiterlesen »