Das Theaterstück „Ehrensache“ des Autors Lutz Hübner erinnert in seiner Darstellung sehr an dem sogenannte “Hagener Mädchenmord” aus dem Jahre 2004. Dabei wies das Stück eine negative Darstellung der Opferfigur aus.
Aus diesem Grunde sah die Mutter des Tötungsopfers, die das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen wahrnimmt, in der Aufführung des Stückes eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihrer getöteten Tochter.
Das OLG Hamm (Beschluss vom 05.02.2006 – Az.: 3 W 22/06) gab der Mutter Recht.
Der Senat begründete seine Entscheidung mit der örtlichen Nähe des Tatortes zum Aufführungsort, da dem Bühnenstück der “Hagener Mädchenmord” auf einem Parkplatz in Hagen zugrunde liege. Diese räumliche Nähe habe zur Folge, dass mit dem Opfer bekannte Personen, die Verstorbene in dem Stück wieder erkennen würden. Aufgrund der räumlichen Nähe des Aufführungsortes und des Tatortes sei zu erwarten, dass der frühere Bekanntenkreis der Getöteten sich das Theaterstück auch anschauen würde.
„Durch die betont negative Darstellung der dem Opfer nachempfundenen Theaterfigur würde das Lebensbild der Verstorbenen entstellt und ihr Wert- und Achtungsanspruch nicht gewahrt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sie noch minderjährig gewesen sei. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen werde durch das Grundrecht der Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt.“
Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 10.04.2006