Die Europäische Kommission bereitet einen neuen einschneidenden Schlag gegen Raubkopierer vor und hat hierzu unter dem 26.04.2006 einen Richtlinien Entwurf für strafrechtliche Sanktionen zum Schutze des geistigen Eigentums vorgelegt.
Nach diesem Entwurf sollen künftig die EU-Staaten gewerbsmäßige Verletzungen des geistigen Eigentums strafrechtlich verfolgen.
Von diesem Entwurf sind nicht nur Urheberrechtsverletzungen, sondern ebenso Marken -, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Patentverletzungen betroffen.
Unklar ist zurzeit, ob auch Raubkopierer, die lediglich einige wenige Rechtsverletzungen begangen haben, bereits als gewerbsmäßige Verletzer zu behandeln sind, wie dies von der Musikindustrie verlangt wird.
Der Richtlinienentwurf sieht auf der Rechtsfolgenseite eine Bestrafungskatalog, der sich von einer Geldstrafe (100.000,00 €) bis zur Freiheitsstrafe (bis zu vier Jahre) erstreckt. Die hohen Strafen könnten als Indiz dafür zu werten sein, dass die EU nur im besonders großen Ausmaß erfolgte Rechtsverletzungen strafrechtlich pönalisieren will.
Weiter fordert der Entwurf, dass die Rechteinhaber ein Recht erhalten sollen, an einer staatlichen strafrechtlichen Verfolgung in Ermittlungsgruppen mitzuwirken, was nach der hier vertretenden Ansicht mit dem deutschen Recht nicht vereinbar ist.
Ferner soll es künftig möglich sein, die durch die Rechtsverletzung erzielten Erträge ebenso wie die Tatwerkzeuge und Tatgegenstände einzuziehen.
Flankiert werden diese Maßnahmen von der Möglichkeit der Schließung des Betriebes des Raubkopierers einhergehend mit einer dauerhaften oder vorübergehenden Gewerbeuntersagung.
Schließlich soll es nach dem Willen der Kommission künftig noch eine Reihe weiterer Nebenmaßnahmen, wie etwa die Veröffentlichung von Urteilen über den Rechtsverletzer geben, was ein wenig an die mittelalterliche Prangerstellung erinnert.
Als Fazit ist festzuhalten, dass sich Raubkopierer künftig „warm anziehen“ sollten, sofern dieser Entwurf verabschiedet werden sollte in die nationalen Gesetze Einzug findet. Allerdings muss der Entwurf noch eine sehr hohe Hürde, nämlich das Europäische Parlament passieren und hier ist schon so manches ehrgeiziges Vorhaben der Kommission zu Fall gebracht worden. Man erinnere sich nur an die sogenannte Software-Patente-Richtlinie.