Noch vor kurzem wurde auf dem „Tivoli“ der grandiose Aufstieg in die 1. Bundesliga gefeiert. Es herrschte ausgelassene Stimmung. Das Bier floss in strömen. Allerdings geraucht wurde unter den Spielern nicht.
Nunmehr fanden sich ein Spieler von Alemania Aachen (Nichtraucher) und der Präsident auf einem Kunstdruck eines Künstlers wieder, wobei der Spieler mit einer Zigarette und der Präsident mit einem Bier abgebildet sind. Der Kunstdruck wird als Poster und Postkarte in verschiedenen Aachener Galerien verkauft.
Hierin sahen die Vorgenannten eine Verletzung des rechtlichen Fairplays, nämlich die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts, und zogen vor Gericht.
Das LG Aachen (Entscheidung vom 14.06.2006- Az. 9 O 269/06) sah in dem Bildnis jedoch keine Persönlichkeitsverletzung.
Zur Begründung führten die Aachener Richter aus, dass das Kunstwerk ein zeitgeschichtliches Ereignis von ganz besonderer lokaler Bedeutung darstelle. Es hebe Personen des öffentlichen Lebens auf eine Art hervor, die hinnehmbar sei, da die Verbindung von Alkohol und Profi-Fußball in der Öffentlichkeit nicht negativ besetzt sei. Mithin verstoße der Künstler auch nicht gegen die Vermarktungsrechte des Fußballvereins.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, so dass abzuwarten bleibt, ob der Bundesligist in die Berufung gehen wird.