Die GEMA hat auf ihrer Mitgliederversammlung eine neue Regelung beschlossen, wonach
Komponisten und Textdichter, die Mitglied der Verwertungsgesellschaft GEMA sind, ihre Musikwerke künftig kostenlos per Streaming auf ihrer eigenen Homepage präsentieren dürfen.
Die neue Regelung soll bis Ende 2007 befristet werden. Ab 2008 soll ein weiteres neues Angebot für das kostenlose Streaming bereitgestellt werden.
Nach den bisher geltenden Regelungen mussten die Künstler für eine solche Nutzung ihrer eigenen Musikwerke sowohl auf privaten als auch gewerblichen Websites mindestens 25,00 € an die Verwertungsgesellschaft abführen.
Voraussetzung für das kostenlose Streaming ist, dass über die Website keine direkten oder indirekten Einnahmen erzielt werden. Ferner muss vor der Nutzung des Angebots bei der GEMA ein Meldeformular eingereicht werden.