Renommierter deutscher Verlag unterliegt gegen Erbin eines bekannten spanischen Komponisten
9. August, 2006
Ein spanischer Komponist und ein deutscher Verlag haben 1983 die weltweite Auswertung der Werke des Komponisten vereinbart. Für das Hauptwerk des Komponisten, ein Gitarrenkonzert, wurde abweichend vereinbart, dass der Komponist Inhaber der Verlagsrechte bleiben soll, der Verlag aber die Verwaltung dieser Rechte bis zum Ende des Urheberschutzes übernehmen soll. weiterlesen »