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Ein Platten Label wollte unter dem 10.11.2006 eine neue CD mit neu eingespielten Mozart Songs veröffentlichen. Im dem der CD beigfügten Booklet hieß es “Special Thanks to: The Orchestra of the Munich”. Hiergegen ging das Orchester „Münchener Philharmoniker“ per gerichtlichen Eilantrag vor, da zwar einige Musiker des Orchesters mitgewirkt hätten, diese jedoch nicht für die Münchner Musikgruppe sondern im Rahmen eines privaten Auftrags an der Produktion mitwirkten.

Das LG München I (Beschluss vom 09.11.2006 – Az.: 21 O 20112/06) gab dem Orchester Recht und untersagte die Verwendung des Begriffs Orchestra of the Munich in dem Booklet.

Zur Begründung führten die Münchner Richter aus, dass die Verwendung des Begriffs in dem Booklet irreführend sei, da der unrichtige Eindruck erweckt werde, die Münchener Philharmoniker als solche hätten an der Einspielung der CD mitgewirkt, wohingegen tatsächlich nur einige Musiker des Ensembles in nebenberuflicher Tätigkeit agiert hätten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.