Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Reisekunden haben nach einer fehlerhaften Internetbuchung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter, wenn der Urlaub nicht zu Stande kommt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Kunden zurück (Az.: 32 C 3146/06-48.) weiterlesen »