Suchen
Eventrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Tägliches Archiv 4. Januar, 2008

München: Am vergangenen Donnerstag hatte das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz darüber zu entscheiden, ob Barbara von Johnson, die ursprüngliche Zeichnerin des Kobolds „Pumuckl“, einen finanziellen Nachschlag vom Bayerischen Rundfunk zu bekommen hat. Dies bejahte das OLG; Johnson hat gegenüber dem Sender und einer Produktionsfirma Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung der von ihr gezeichneten Figur. weiterlesen »