Es gibt Momente im Leben eines Menschen, in denen man sich mancherlei sehnlich wünscht, eines aber sicher nicht: Zuschauer. Man stelle sich etwa vor, ein junger Mann wird wegen eines akuten und schwerwiegenden Ausbruchs einer schizophrenen Psychose auf eine geschlossene Station in der Psychiatrie eingeliefert; dort finden Filmaufnahmen für eine Fernsehdokumentation statt, die wenig später von einem Privatsender gezeigt – und unter anderem von Mitschülern des Patienten gesehen werden.
Eben dies ist dem Kläger eines Schmerzensgeld-Prozesses widerfahren, über den nun die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I zu entscheiden hatte. Nachdem er die Ausstrahlung des Films „Das Wüten des Wahnsinns – Alltag in der Psychiatrie“ nicht mehr verhindern konnte, verklagte er den Regisseur und die Produzentin der Dokumentation ebenso wie den ausstrahlenden Sender und den ärztlichen Direktor des Krankenhauses – der die Filmaufnahmen zugelassen hatte – auf Schadensersatz. weiterlesen »