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Der BGH hat mit Urteil vom 16.09.2008 (Az. VI ZR 244/07) entschieden, dass das Theaterstück „Ehrensache“, welches auf den Ereignissen um die Tötung eines 14-jährigen Mädchens (sog. „Hagener Mädchenmordfall“) basiert, urheberrechtlich genutzt werden darf.

Der BGH gab der Klage des Theaterverlages statt, mit der dieser die Festestellung begehrte, dass er berechtigt sei, Theatern und andern Werksnutzern urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Originalfassung des Theaterstücks „Ehrensache“ von Lutz Hübner einzuräumen.

In Anlehnung an die Entscheidung des BVerfG vom 19.12.2007 (Az. 1 BvR 1533/ 07) in einem Parallelverfahren der Mutter des Mädchens, verneinte der BGH die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts der Tochter durch das Theaterstück. Allein daraus, dass eine bestimmte Person erkennbar Vorbild einer Figur in einem literarischen Kunstwerk sei, werde dem Leser oder Zuschauer nicht nahe gelegt, alle Handlungen und Eigenschaften dieser Figur seien dieser Person zuzuschreiben. Für ein literarisches Werk, das an die Wirklichkeit anknüpfe, sei vielmehr kennzeichnend, dass es tatsächliche und fiktive Schilderungen vermenge. Bei der gebotenen kunstspezifischen Betrachtung sei daher eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht gegeben.