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Eventrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

Kategorie 'Arbeitnehmer'

Die in vielen Arbeitsverträgen häufig enthaltene, so genannte „doppelte Schriftformklausel”, nach welcher Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages grundsätzlich der Schriftform bedürfen und zudem auch ein Verzicht auf die Schriftform schriftlich niedergelegt werden muss, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2008 (Az. 9 AZR 382/07) unwirksam. weiterlesen »

Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur.

Eventagenturen beschäftigen häufig Arbeitnehmer. Ziel der Beschäftigung von Arbeitnehmern ist regelmäßig durch Delegierung von Arbeit einen besseren Profit zu erwirtschaften. Allerdings birgt die Einstellung von Arbeitnehmern auch regelmäßig ein gewisses Risiko, da ein sich vertragswidrig verhaltender Arbeitnehmer, dem Unternehmen in massiver Weise schädigen kann. weiterlesen »