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	<title>Eventrecht im Netz &#187; Kurioses</title>
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	<description>Schulenberg &#038; Schenk weblog</description>
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		<title>Fußballer dürfen von Künstlern mit Zigarette und Bier dargestellt werden</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jun 2006 06:27:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Schenk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Interpreten/Künstler]]></category>
		<category><![CDATA[Kurioses]]></category>

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		<description><![CDATA[Noch vor kurzem wurde auf dem „Tivoli“ der grandiose Aufstieg in die 1. Bundesliga gefeiert. Es herrschte ausgelassene Stimmung. Das Bier floss in strömen. Allerdings geraucht wurde unter den Spielern nicht. Nunmehr fanden sich ein Spieler von Alemania Aachen (Nichtraucher) und der Präsident auf einem Kunstdruck eines Künstlers wieder, wobei der Spieler mit einer Zigarette [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Noch vor kurzem wurde auf dem „Tivoli“ der grandiose Aufstieg in die 1. Bundesliga gefeiert. Es herrschte ausgelassene Stimmung. Das Bier floss in strömen. Allerdings geraucht wurde unter den Spielern nicht.<span id="more-51"></span></p>
<p>Nunmehr fanden sich ein Spieler von Alemania Aachen (Nichtraucher) und der Präsident auf einem Kunstdruck eines Künstlers wieder, wobei der Spieler mit einer Zigarette und der Präsident mit einem Bier abgebildet sind. Der Kunstdruck wird als Poster und Postkarte in verschiedenen Aachener Galerien verkauft.</p>
<p>Hierin sahen die Vorgenannten eine Verletzung des rechtlichen Fairplays, nämlich die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts, und zogen vor Gericht.</p>
<p>Das LG Aachen (Entscheidung vom 14.06.2006- Az. 9 O 269/06) sah in dem Bildnis jedoch keine Persönlichkeitsverletzung.</p>
<p>Zur Begründung führten die Aachener Richter aus, dass das Kunstwerk ein zeitgeschichtliches Ereignis von ganz besonderer lokaler Bedeutung darstelle. Es hebe Personen des öffentlichen Lebens auf eine Art hervor, die hinnehmbar sei, da die Verbindung von Alkohol und Profi-Fußball in der Öffentlichkeit nicht negativ besetzt sei. Mithin verstoße der Künstler auch nicht gegen die Vermarktungsrechte des Fußballvereins.</p>
<p>Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, so dass abzuwarten bleibt, ob der Bundesligist in die Berufung gehen wird.</p>
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		<title>Wenn Rockstars Opfer von Stalkern werden –  Der Fall Robbie Williams</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2006 08:45:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Schenk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kurioses]]></category>
		<category><![CDATA[Musikbusiness]]></category>

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		<description><![CDATA[Stars haben es nicht leicht. Als bekannte Person muss man sich häufig der Übergriffe als zu fanatischer Fans erwehren. So hatte ein weiblicher Fan nach den Angaben des Managements von Robbie Williams den Sänger permanent belästigt. Die 39-jährige Frau hatte Williams mit Warnungen vor Außerirdischen überhäuft, die das Idol angeblich töten wollten. Nachdem die Frau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stars haben es nicht leicht. Als bekannte Person muss man sich häufig der Übergriffe als zu fanatischer Fans erwehren. So hatte ein weiblicher Fan nach den Angaben des Managements von Robbie Williams den Sänger permanent belästigt.<span id="more-37"></span></p>
<p>Die 39-jährige Frau hatte Williams mit Warnungen vor Außerirdischen überhäuft, die das Idol angeblich töten wollten. Nachdem die Frau bereits außergerichtlich erfolglos zur Unterlassung der als Belästigung empfundenen Warnungen aufgefordert worden war, setzte sich der britische Pop-Sänger gerichtlich gegen seinen Fan zur Wehr.</p>
<p>Der Sänger erwirkte vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Frau. Nach dieser Gerichtsentscheidung wird der weibliche Williams-Fan als Stalkerin betrachtet und muss mindestens 200 Meter Abstand von dem Popstar halten. Sie darf den Sänger nach dem Beschluss des Gerichts auch nicht mit Anrufen, Briefen und E-Mails belästigen.</p>
<p>Hiergegen legte die als Stalkerin Gebrandmarkte, was ihr gutes Recht ist, vor dem Landgericht Düsseldorf Widerspruch ein.</p>
<p>Grund hierfür war, dass die 39-Jährige nach den Angaben ihres Anwalts aufgrund der einstweiligen Verfügung bereits ihren Arbeitsplatz verloren hätte.</p>
<p>In den Medien wurde darauf hin wild spekuliert, ob der Robbie Williams nunmehr persönlich vor Gericht erscheinen würde. Dies ist nach dem deutschen Recht aber nur auf Anordnung des Gerichts erforderlich. Allerdings vertraten die Richter zum Leitwesen aller Fans von „Robbie“ die Auffassung, dass eine solche Ladung nicht erforderlich war, so dass das Rascheln im Blätterwald auch wieder schnell erstarb.</p>
<p>Im Ergebnis lehnten die Düsseldorfer Richter den Widerspruch der Frau unter dem 21.12.2005 ab, so dass die einstweilige Verfügung weiterhin ihre Gültigkeit hat.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, ob der Fall noch weitere Kapriolen schlägt. Rechtlich jedenfalls könnte die Frau noch Schadensersatz wegen des Arbeitsplatzverlustes verlangen, wobei die Chancen hier wohl eher schlecht stehen dürften, da die einstweilige Verfügung wohl zu Recht ergangen ist.</p>
<p>Quellen: <a href="http://www.n24.de/boulevard/vip/index.php/n2005122715292700002">www.n24.de</a> und <a href="http://de.news.yahoo.com/21122005/3/stalkerin-robbie-williams-ruhe.html">Yahoo Nachrichten</a></p>
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		<title>Zum Schmunzeln: &#8211; Wrestler vs Rapper</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2005 09:07:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Schenk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kurioses]]></category>
		<category><![CDATA[Musikbusiness]]></category>
		<category><![CDATA[Sport]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur. In den USA ist ein Rechtsstreit um eine bloße Geste entbrannt. Nach einem Bericht des us-amerikanischen Olnine-Hip-hop-Magazins Allhiphop.com ist zwischen dem Rapper Jay-Z und dem Profi-Wrestler Diamond Dallas Page eine gerichtliche Auseinandersetzung um die von beiden verwendete beidhändige &#8220;Diamond Cutte-hande&#8221; Geste entbrannt. Bei der Geste werden die beiden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur.</em></p>
<p>In den USA ist ein Rechtsstreit um eine bloße Geste entbrannt.</p>
<p>Nach einem Bericht des us-amerikanischen Olnine-Hip-hop-Magazins <a href="http://www.allhiphop.com/hiphopnews/?ID=5129">Allhiphop.com</a> ist zwischen dem Rapper Jay-Z und dem Profi-Wrestler Diamond Dallas Page eine gerichtliche Auseinandersetzung um die von beiden verwendete beidhändige &#8220;Diamond Cutte-hande&#8221; Geste entbrannt. <span id="more-29"></span></p>
<p>Bei der Geste werden die beiden Hände zu einem bestimmten Symbol verbunden. Der Wrestler behauptet in seiner Klage, dass er an dem Zeichen Markenrecht erworben habe, da es das Zeichen im Rahmen seiner Wrestling-Auftritte wie auch anderer Angelegenheiten bereits seit 1996 verwendet habe, wohingegen der Rapper die Geste erst Jahre später in kommerzieller Weise u.a. für ein CD-Cover verwendet habe.</p>
<p>Ich möchte an dieser Stelle ausnahmsweise auf eine juristische Bewertung nach deutschem Recht verzichten, da hier die Story (die mir einen lachenden Start in den Tag beschert hat) und nicht das Juristische im Vordergrund verbleiben soll.</p>
<p>In diesem Sinne einen schönen Tag an Alle.</p>
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