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Kategorie 'Musikbusiness'

Scorpions“-Schlagzeuger bekommt nach Bild-Verwechselung 6.000 Euro
(OLG-Frankfurt a.M., Urteil vom 13. November 2007)
Frankfurt/Main: Der Schlagzeuger der Rockband «Scorpions» bekommt 6000 Euro Entschädigung, weil eine Zeitung sein Bild verwechselt hat. Die Berliner Boulevardzeitung «B.Z.» hatte im April vergangenen Jahres über einen Erpressungs-Prozess berichtet. weiterlesen »

Hamburg (dpa) – Die Pop-Sängerin Nena muss ihrer ehemaligen Managementfirma rund 240 000 Euro zahlen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht am Montag und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom Oktober 2006. weiterlesen »

Robbie Williams hat während einer Deutschland-Tour an einem privaten Fußballspiel teilgenommen. Das Gelände war durch Sicherheitsdienste abgesperrt. Die Medienvertreter wurden bei diesem Ereignis als unerwünscht abgewiesen. Trotzdem gelang einem Paparazzi eine Aufnahme, die den Sänger am Spielfeldrand fast unbekleidet beim Umziehen zeigte. Dieses Foto wurde dann in der Boulevard-Zeitung B.Z. veröffentlicht.

Hiergegen setzte sich der Popstar zu Wehr und zog vor Gericht.More…

Das LG Berlin (Urteil vom 28.09.2006, Az. 27 O 857/06) sah in der Veröffentlichung des Fotos ein Verletzung der Privatsphäre von Williams und begründete die Entscheidung wörtlich wie folgt:

„Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR überwiegt im vorliegenden Fall das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers gegenüber der Pressefreiheit der Antragsgegnerin. Auf der Seite des Antragstellers streitet sein Persönlichkeitsrecht und das berechtigte Interesse, in seinem Privatleben nicht von Fotoreportern behelligt zu werden. Auch einem “Superstar” wie dem Antragsteller muss das Recht zugebilligt werden, unbehelligt von der Öffentlichkeit ein Privatleben zu führen. Das streitgegenständliche Bild ist auch nicht etwa kontextneutral, sondern zeigt den Antragsteller in einer privaten Situation, nämlich beim Umziehen bis auf die Unterhose. Der Antragsteller muss es in seinem Privatleben nicht hinnehmen, von der Unterhaltungspresse in das Licht der Öffentlichkeit gezerrt zu werden. Auch die Verrichtung erkennbar privater Lebensvorgänge in der Öffentlichkeit, bei der der Einzelne nicht gewärtigt, dass er unter Beobachtung der Medien steht, ist Teil des Schutzbereichs der Privatsphäre, da es nämlich einen grundsätzlichen Unterschied macht, ob die Szene von einzelnen Passanten beobachtet werden kann oder ob dies vor einem Millionenpublikum ausgebreitet wird. Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen durfte der Antragsteller sich darauf verlassen, dass er vor dem Einblick von Fotoreportern geschützt sein würde.

Die mit der ständigen Gefahr der Aufzeichnung privater Verhaltensweisen verbundene Beeinträchtigung der Unbefangenheit im Alltag stellt eine erhebliche Einschränkung des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar (vgl. auch Kammergericht aaO.).“

Ein Platten Label wollte unter dem 10.11.2006 eine neue CD mit neu eingespielten Mozart Songs veröffentlichen. Im dem der CD beigfügten Booklet hieß es “Special Thanks to: The Orchestra of the Munich”. Hiergegen ging das Orchester „Münchener Philharmoniker“ per gerichtlichen Eilantrag vor, da zwar einige Musiker des Orchesters mitgewirkt hätten, diese jedoch nicht für die Münchner Musikgruppe sondern im Rahmen eines privaten Auftrags an der Produktion mitwirkten. weiterlesen »

Ein spanischer Komponist und ein deutscher Verlag haben 1983 die weltweite Auswertung der Werke des Komponisten vereinbart. Für das Hauptwerk des Komponisten, ein Gitarrenkonzert, wurde abweichend vereinbart, dass der Komponist Inhaber der Verlagsrechte bleiben soll, der Verlag aber die Verwaltung dieser Rechte bis zum Ende des Urheberschutzes übernehmen soll. weiterlesen »

Die neue Zeichentrickserie des Musiksenders MTV erhitzt zurzeit die Gemüter der Republik. Kaum dass der Sender mit seiner Werbung für die Serie gestartet hatte, meldeten sich eine Vielzahl von Personen in Rundfunk und Fernsehen in sehr kritischer Weise zu Wort. weiterlesen »

Die Europäische Kommission bereitet einen neuen einschneidenden Schlag gegen Raubkopierer vor und hat hierzu unter dem 26.04.2006 einen Richtlinien Entwurf für strafrechtliche Sanktionen zum Schutze des geistigen Eigentums vorgelegt. weiterlesen »

Ein Unternehmen warb in einem Jugendmagazin für das Herunterladen von Klingeltönen über eine 0900er-Nummer und gab auch den Minutenpreis (1,86 €) an. Allerdings dauern die Downloads von Klingeltönen regelmäßig länger als eine Minute. Aus diesem Grund zeigte sich ein Verbraucherverband wenig einverstanden mit der Werbung. Nach Auffassung der Verbraucherschützer sei diese Art der Werbung unzulässig, da ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt werde. weiterlesen »

Der bekannte Berliner Rapper Sido hatte bereits 120.000 Exemplare seiner CD „Die Maske“ verkauft, als sich die Bundesprüfstelle mit seinen Texten näher befasste. Hierbei kamen die Bundesbeamten zu dem Ergebnis, dass insbesondere das Lied „Endlich Wochenende“ jugendgefährdend sei und nahmen die CD auf dem Index für jugendgefährdende Medien auf. weiterlesen »

Die GEMA nimmt bekanntlich die Verwertungsrechte von Musikern dar. Voraussetzung für die Wahrnehmung ist allerdings eine ordnungsgemäße Übertragung dieser Rechte auf die Verwertungsgesellschaft. Diese geschieht durch eine entsprechende Anmeldung der Musikwerke bei der GEMA.

Problematisch kann die Wirksamkeit einer Anmeldung aber sein, wenn es mehre Miturheber an einem Musikstück gibt. weiterlesen »