Kein Sitzplatz bei Konzert– Geld zurück!
Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur.
Der Veranstalter eines Konzertes ist verpflichtet, den Zuschauern einen Platz zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch bei Massenveranstaltungen. Wurde ein Sitzplatz vereinbart, so hat der Veranstalter dem Kartenerwerber aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtung auch tatsächlich einen Sitzplatz zur Verfügung zu stellen. weiterlesen »