Technoveranstaltungen und Steuern
22. Dezember, 2005
Ein Beitrag von RA André Schenk LL.M.Eur.
Der Regelsatz bei der Umsatzsteuer beträgt zurzeit (noch) 16 %. Hiervon lässt das Umsatzsteuergesetz jedoch Ausnahmen zu.
So ermäßigt sich die Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 auf 7 % u.a. für die Leistungen der Orchester, Kammermusikensembles und Chöre sowie die Veranstaltung von Konzerten durch andere Unternehmer. weiterlesen »