<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Eventrecht im Netz &#187; Theater</title>
	<atom:link href="http://www.eventrecht-im-netz.de/category/theater/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.eventrecht-im-netz.de</link>
	<description>Schulenberg &#038; Schenk weblog</description>
	<lastBuildDate>Wed, 17 Sep 2008 15:53:07 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.1</generator>
		<item>
		<title>BGH: Theaterverlag darf Theaterstück „Ehrensache“ urheberrechtlich nutzen</title>
		<link>http://www.eventrecht-im-netz.de/2008/09/17/bgh-theaterverlag-darf-theaterstuck-%e2%80%9eehrensache%e2%80%9c-urheberrechtlich-nutzen/</link>
		<comments>http://www.eventrecht-im-netz.de/2008/09/17/bgh-theaterverlag-darf-theaterstuck-%e2%80%9eehrensache%e2%80%9c-urheberrechtlich-nutzen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2008 15:52:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Schenk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Theater]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventrecht-im-netz.de/2008/09/17/bgh-theaterverlag-darf-theaterstuck-%e2%80%9eehrensache%e2%80%9c-urheberrechtlich-nutzen/</guid>
		<description><![CDATA[Der BGH hat mit Urteil vom 16.09.2008 (Az. VI ZR 244/07) entschieden, dass das Theaterstück „Ehrensache“, welches auf den Ereignissen um die Tötung eines 14-jährigen Mädchens (sog. „Hagener Mädchenmordfall“) basiert, urheberrechtlich genutzt werden darf. Der BGH gab der Klage des Theaterverlages statt, mit der dieser die Festestellung begehrte, dass er berechtigt sei, Theatern und andern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat mit Urteil vom 16.09.2008 (Az. VI ZR 244/07) entschieden, dass das Theaterstück „Ehrensache“, welches auf den Ereignissen um die Tötung eines 14-jährigen Mädchens (sog. „Hagener Mädchenmordfall“) basiert, urheberrechtlich genutzt werden darf. <span id="more-76"></span> </p>
<p>Der BGH gab der Klage des Theaterverlages statt, mit der dieser die Festestellung begehrte, dass er berechtigt sei, Theatern und andern Werksnutzern urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Originalfassung des Theaterstücks „Ehrensache“ von Lutz Hübner einzuräumen.</p>
<p>In Anlehnung an die Entscheidung des BVerfG vom 19.12.2007 (Az. 1 BvR 1533/ 07) in einem Parallelverfahren der Mutter des Mädchens, verneinte der BGH die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts der Tochter durch das Theaterstück. Allein daraus, dass eine bestimmte Person erkennbar Vorbild einer Figur in einem literarischen Kunstwerk sei, werde dem Leser oder Zuschauer nicht nahe gelegt, alle Handlungen und Eigenschaften dieser Figur seien dieser Person zuzuschreiben. Für ein literarisches Werk, das an die Wirklichkeit anknüpfe, sei vielmehr kennzeichnend, dass es tatsächliche und fiktive Schilderungen vermenge. Bei der gebotenen kunstspezifischen Betrachtung sei daher eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht gegeben. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.eventrecht-im-netz.de/2008/09/17/bgh-theaterverlag-darf-theaterstuck-%e2%80%9eehrensache%e2%80%9c-urheberrechtlich-nutzen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm verbietet Aufführung eines Theaterstückes</title>
		<link>http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/04/13/olg-hamm-verbietet-auffuhrung-eines-theaterstuckes/</link>
		<comments>http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/04/13/olg-hamm-verbietet-auffuhrung-eines-theaterstuckes/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 13 Apr 2006 08:31:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Schenk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Theater]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/04/13/olg-hamm-verbietet-auffuhrung-eines-theaterstuckes/</guid>
		<description><![CDATA[Das Theaterstück „Ehrensache“ des Autors Lutz Hübner erinnert in seiner Darstellung sehr an dem sogenannte &#8220;Hagener Mädchenmord&#8221; aus dem Jahre 2004. Dabei wies das Stück eine negative Darstellung der Opferfigur aus. Aus diesem Grunde sah die Mutter des Tötungsopfers, die das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen wahrnimmt, in der Aufführung des Stückes eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihrer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Theaterstück „Ehrensache“ des Autors Lutz Hübner erinnert in seiner Darstellung sehr an dem sogenannte &#8220;Hagener Mädchenmord&#8221; aus dem Jahre 2004. Dabei wies das Stück eine negative Darstellung der Opferfigur aus.<span id="more-46"></span></p>
<p>Aus diesem Grunde sah die Mutter des Tötungsopfers, die das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen wahrnimmt, in der Aufführung des Stückes eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihrer getöteten Tochter.</p>
<p>Das OLG Hamm (Beschluss vom 05.02.2006 &#8211; Az.: 3 W 22/06) gab der Mutter Recht.</p>
<p>Der Senat begründete seine Entscheidung mit der örtlichen Nähe des Tatortes zum Aufführungsort, da dem Bühnenstück der &#8220;Hagener Mädchenmord&#8221; auf einem Parkplatz in Hagen zugrunde liege. Diese räumliche Nähe habe zur Folge, dass mit dem Opfer bekannte Personen, die Verstorbene in dem Stück wieder erkennen würden. Aufgrund der räumlichen Nähe des Aufführungsortes und des Tatortes sei zu erwarten, dass der frühere Bekanntenkreis der Getöteten sich das Theaterstück auch anschauen würde.</p>
<p><em>„Durch die betont negative Darstellung der dem Opfer nachempfundenen Theaterfigur würde das Lebensbild der Verstorbenen entstellt und ihr Wert- und Achtungsanspruch nicht gewahrt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sie noch minderjährig gewesen sei. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen werde durch das Grundrecht der Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt.“</em></p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 10.04.2006</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/04/13/olg-hamm-verbietet-auffuhrung-eines-theaterstuckes/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Verkehrssicherungspflicht und Theaterveranstaltungen</title>
		<link>http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/01/04/bgh-verkehrssicherungspflicht-und-theaterveranstaltungen/</link>
		<comments>http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/01/04/bgh-verkehrssicherungspflicht-und-theaterveranstaltungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2006 11:56:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Schenk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Theater]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/01/04/bgh-verkehrssicherungspflicht-und-theaterveranstaltungen/</guid>
		<description><![CDATA[Wie das Magazin ZDF-Theaterkanal kürzlich meldete, gibt es eine neue Entscheidung des BGH zu den Verkehrssicherungspflichten und der Haftung von Theatern. Das Land Hessen war von einem Theaterbesucher auf Schmerzensgeld verklagt worden. Der Besucher behauptete, einen Hörschaden erlitten zu haben, der durch den lauten Knall einer Schreckschusspistole während eines Theaterstücks im Staatstheater Wiesbaden verursacht worden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das Magazin <a href="http://theaterkanal.de/news/Verschiedenes/bgh_theater_muessen_nicht_vor_laerm_warnen/">ZDF-Theaterkanal</a> kürzlich meldete, gibt es eine neue Entscheidung des BGH zu den Verkehrssicherungspflichten und der Haftung von Theatern.<span id="more-35"></span></p>
<p>Das Land Hessen war von einem Theaterbesucher auf Schmerzensgeld verklagt worden. Der Besucher behauptete, einen Hörschaden erlitten zu haben, der durch den lauten Knall einer Schreckschusspistole während eines Theaterstücks im Staatstheater Wiesbaden verursacht worden sei.</p>
<p>Nachdem der Besucher bereits beim OLG Frankfurt a.M. mit seiner Klage gescheitert war, musste sich der BGH nach Einlegung eines Rechtsmittels mit dieser Sache beschäftigen.</p>
<p>Die Karlsruher Richter erteilten jedoch dem Begehren des Besuchers eine deutliche Absage in ihrer Entscheidung. Theaterregisseure müssen nach Auffassung des Senats ihr Publikum nicht vor Knalleffekten warnen. Vielmehr wüssten Theatergänger, dass es bei Theaterveranstaltungen nicht immer leise zugehe. Empfindliche Menschen müssten Hörschäden daher selbst vorbeugen. Dies gelte umso mehr, wenn der Besucher vorgeschädigt gewesen sei. Da der Besucher in dem konkreten Fall bereits seit mehreren Jahren unter einem Tinnitus gelitten habe, sei mit dem Theaterbesuch ein Risiko eingegangen und müsse folglich auch für die Folgen einstehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.eventrecht-im-netz.de/2006/01/04/bgh-verkehrssicherungspflicht-und-theaterveranstaltungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

