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Eventrecht im Netz 
Schulenberg & Schenk weblog 

brauche ich.

Nur die wenigsten Urteile zum Eventrecht werden publiziert, so dass es nicht immer leicht oder teilweise unmöglich ist, an die neueste Rechtsprechung zu gelangen. Ziel dieses „Blogs“ soll es jedoch sein, ein möglichst umfassendes Internetportal zum Thema Eventrecht zu erschaffen.

Deshalb möchte ich alle Beteiligten bitten, ihnen bekannte oder von Ihnen erwirkte bzw. gegen Sie ergangene Urteile an mich entweder per Post an: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Frauenthal 15, 20149 Hamburg, per Fax an: 040 41 72 62 oder per Mail an: schenk@sus-law.de zu senden.

Ich werde die eingegangenen Urteile, nachdem ich Sie geprüft und anonymisiert habe, der Eventgemeinde auf diesem „Blog“ zur Verfügung zu stellen.

Hierdurch können wir es gemeinsam schaffen, der Eventgemeinde zu ermöglichen, sich auf einfachem Wege über das Internet rechtlich auf dem Laufenden zu halten.

Vielen Dank und beste Grüße

André Schenk LL.M.Eur.